Wer hat den Schaden?

Bei Leitungswasser-, Sturm,- Feuer- und Elementarschäden an Gebäuden und Bauwerken erstelle ich Gutachten und gutachterliche Stellungnahmen als Sachverständiger für Versicherungsschäden, um die Schadenhöhe, den Schadenumfang sowie die Schadenursache festzustellen.

Gutachtenerstellung

Die Gutachtenerstellung erfolgt dabei in erster Linie im Auftrag des Versicherungsunternehmens im sogenannten Beiratsverfahren. Meine Aufgabe als Sachverständiger im Beiratsverfahren ist dabei, durch sach- und fachgerechte Feststellungen den Versicherer bei der Ableitung von Deckungs- und Haftungsfragen optimal zu unterstützen sowie den Interessenausgleich zwischen Versicherung und Versicherungsnehmers zu ermöglichen. Das Ziel des Beiratsverfahrens ist die einvernehmliche Schadenregulierung auf Grundlage der vereinbarten Versicherungsbedingungen. Weiterhin werden im Rahmen des Beiratsverfahrens durch mich die ersten Schritte zu Schadenminimierung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, zum Beispiel durch Einschaltung von Trocknungsfirmen oder Brandschadensanierern, mit dem Versicherungsunternehmen und dem Versicherungsnehmer abgestimmt, entsprechend eingeleitet und koordiniert.

Größere Schäden

Bei größeren Schäden sowie auf Antrag des Versicherungsnehmers ist die Bewertung von Versicherungsschäden auch im bestimmungsgemäßen Sachverständigenverfahren möglich. Dabei benennen beide Parteien (Versicherungsnehmer und Versicherung) eigene Sachverständige. Diese beiden Sachverständigen für Versicherungsschäden führen dann gemeinsam die Ermittlung der Schadenshöhe durch. Meine Leistungen als Bausachverständiger können im Sachverständigenverfahren entweder durch Versicherungen oder durch Versicherungsnehmer beauftragt werden. Bei Beauftragung durch den Versicherungsnehmer besteht die Möglichkeit, dass auch das komplette Schadenmanagement (Schadenminderungsarbeiten, Abbrucharbeiten, Wiederaufbau) durch mich organisiert und koordiniert wird.