Was ist meine Immobilie wert?
Meine Qualifikation und Fachkompetenz als geprüfter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Standardimmobilien (GIS Sprengnetterakademie) habe ich in einem umfangreichen Prüfungsverfahren der Sprengnetter Akademie nachgewiesen. Als Mitglied des Sprengnetter Expertengremiums für Grundstückswerte in Südniedersachen (u.a. Einbeck, Northeim, Holzminden, Bad Gandersheim) weise ich durch permanenten Erfahrungsaustausch und Analyse des Marktgeschehens neben der Fachkompetenz auch die für eine sichere Wertermittlung zwingend notwendige Marktkompetenz auf.
Mein Leistungsspektrum umfasst die Ermittlung des Verkehrs- bzw. Marktwerts nach § 194 BauGB (Ermittlung des am „wahrscheinlichsten nächsten Kaufpreises“) sowohl für Amtsgerichte als auch für Privatpersonen. Die Bestimmung des Verkehrswerts ist zur Verwendung unter anderem bei der Erstellung der Vermögensübersicht, im Rahmen von Zwangsversteigerungsverfahren, bei vorgesehen Kaufs- oder Verkaufsabsichten, bei Schenkungen, bei Erbschaften und bei Vermögensauseinandersetzungen erforderlich. Auch aus steuerlichen Gründen kann es sinnvoll sein, ein Verkehrswertgutachten anfertigen zu lassen. Im Rahmen der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuerveranlagung ermitteln die Finanzbehörden den Wert einer Immobilie mit Hilfe einer Regelbewertung.
Dem Steuerpflichtigen wurde im Bewertungsgesetz die Möglichkeit eingeräumt, bei allen Grundstücksarten einen niedrigeren Marktwert mit Hilfe eines Sachverständigengutachtens nachzuweisen. Gerade bei älteren Gebäuden oder bei Gebäuden in einem schlechten baulichen Zustand liegt der durch ein Gutachten nachgewiesene Marktwert unter dem Regelwert der Finanzbehörde. Oft übersteigt die Steuerersparnis dabei die Kosten des Gutachtens um ein Vielfaches. Zur Beurteilung möglicher Steuerersparnisse erstelle ich gerne kostenlos und unverbindlich vor Beauftragung eines Gutachtens eine erste überschlägige Schätzung des Marktwerts.