Der Energieausweis
Ein Energieausweis (auch "Energiepass" genannt) bewertet die Energieeffizienz eines Gebäudes. Er enthält allgemeine Informationen zum Haus, den verwendeten Heizstoffen (z.B. Strom, Öl, Gas, Pellets) und die Energiekennwerte des Gebäudes. Seit Mai 2014 gibt er auch die Energieeffizienzklasse von A+ bis H an, ähnlich wie bei Elektrogeräten.
Der Energieausweis
Ein Energieausweis (auch "Energiepass" genannt) bewertet die Energieeffizienz eines Gebäudes. Er enthält allgemeine Informationen zum Haus, den verwendeten Heizstoffen (z.B. Strom, Öl, Gas, Pellets) und die Energiekennwerte des Gebäudes. Seit Mai 2014 gibt er auch die Energieeffizienzklasse von A+ bis H an, ähnlich wie bei Elektrogeräten.
Um was geht´s?
Der Energieausweis bewertet die energetische Qualität eines Gebäudes und schafft Transparenz über mögliche Nebenkosten für Mieter und Käufer. Er gibt zudem Tipps für energetische Modernisierungsmaßnahmen und dient als Anreiz zur Sanierung von Wohn- und Geschäftshäusern. Ein guter Energieausweiswert ist ein Wettbewerbsvorteil bei Vermietung und Verkauf.
Verkäufer und Vermieter müssen den gültigen Energieausweis bei Besichtigungen vorlegen und nach Vertragsabschluss übergeben. Fehlende oder nicht aktuelle Energieausweise nach EnEV können Bußgelder bis zu 15.000 € nach sich ziehen. Immobilienanzeigen müssen Pflichtangaben aus dem Energieausweis enthalten, sowohl gedruckt als auch online.
Ihr Energieausweis enthält:
✓ Effizienzklasse des Gebäudes (A+ bis H)
✓ Endenergiebedarf oder Energieverbrauchswert
✓ Energiekennwerte des Gebäudes
✓ Empfehlungen für energetische Modernisierungsmaßnahmen
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?
Energiebedrafsausweis
Berechnung des Energieausweises auf Basis des von einem/r Ingenieur/in berechneten Energiebedarfs
Energieverbrauchsausweis
Berechnung des Energieausweises auf Basis des gemessenen Energieverbrauchs von Bestandsgebäuden
Wenn für die letzten drei Abrechnungsjahre kein lückenloser Energieverbrauch nachweisbar ist, muss ein Bedarfsausweis erstellt werden.
So funktioniert es
1) Erfassungsbogen ausfüllen
Idealerweise füllen Sie direkt unseren Erfassungsbogen aus. Alternativ können Sie uns auch alle relevanten Informationen per Email mitteilen.
2) Unterlagen übermitteln
Nachdem Sie unseren Erfassungsbogen ausgefüllt haben, können Sie uns diesen zusammen mit weiteren Unterlagen zusenden.
Für einen Verbrauchsausweis sind dies Angaben zum Heizenergieverbrauch und des Stromverbrauchs der letzten drei Abrechnungsjahre.
Für einen Bedarfsausweis übermitteln Sie uns idealerweise Bauzeichnungen, Fotos und/oder ggf. ein Exposés.
Wir werten ihre Unterlagen aus und melden uns mit unserem Angebot und einem ungefähren Bearbeitungszeitpunkt.
3) Energieausweis erhalten
Nach Beauftragung erstellen unsere Energieeffizienz-Experten Ihren Energieausweis.
Das sagen unsere Kunden
Noch Fragen?
Was kostet ein Energieausweis?
Kann man ein Haus ohne Energieausweis verkaufen?
Dürfen Energieausweise auch für einzelne Wohnungen ausgestellt werden?
Gilt die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises auch beim Verkauf oder der Vermietung von denkmalgeschützten Gebäuden?
Alle Antworten auf häufig gestellte Fragen rundum das Thema individueller Sanierungsfahrplan und Förderung finden Sie in unserem FAQ-Bereich!
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Anja Ahrens erwartet Ihren Anruf und organisiert den Termin für die erste Ortsbesichtigung.
Anja Ahrens
Tel.: 05561 /927314-0
Mail:info@sv-cortnum.de