Der Energieausweis

Ein Energieausweis (auch "Energiepass" genannt) bewertet die Energieeffizienz eines Gebäudes. Er enthält allgemeine Informationen zum Haus, den verwendeten Heizstoffen (z.B. Strom, Öl, Gas, Pellets) und die Energiekennwerte des Gebäudes. Seit Mai 2014 gibt er auch die Energieeffizienzklasse von A+ bis H an, ähnlich wie bei Elektrogeräten.

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Um was geht´s?

Der Energieausweis bewertet die energetische Qualität eines Gebäudes und schafft Transparenz über mögliche Nebenkosten für Mieter und Käufer. Er gibt zudem Tipps für energetische Modernisierungsmaßnahmen und dient als Anreiz zur Sanierung von Wohn- und Geschäftshäusern. Ein guter Energieausweiswert ist ein Wettbewerbsvorteil bei Vermietung und Verkauf.

Verkäufer und Vermieter müssen den gültigen Energieausweis bei Besichtigungen vorlegen und nach Vertragsabschluss übergeben. Fehlende oder nicht aktuelle Energieausweise nach EnEV können Bußgelder bis zu 15.000 € nach sich ziehen. Immobilienanzeigen müssen Pflichtangaben aus dem Energieausweis enthalten, sowohl gedruckt als auch online.

Ihr Energieausweis enthält:

Effizienzklasse des Gebäudes (A+ bis H)

Endenergiebedarf oder Energieverbrauchswert

Energiekennwerte des Gebäudes

Empfehlungen für energetische Modernisierungsmaßnahmen

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?

Energiebedrafsausweis
Berechnung des Energieausweises auf Basis des von einem/r Ingenieur/in berechneten Energiebedarfs

Energieverbrauchsausweis
Berechnung des Energieausweises auf Basis des gemessenen Energieverbrauchs von Bestandsgebäuden

Wenn für die letzten drei Abrechnungsjahre kein lückenloser Energieverbrauch nachweisbar ist, muss ein Bedarfsausweis erstellt werden.

So funktioniert es

1) Erfassungsbogen ausfüllen

Idealerweise füllen Sie direkt unseren Erfassungsbogen aus. Alternativ können Sie uns auch alle relevanten Informationen per Email mitteilen.

2) Unterlagen übermitteln

Nachdem Sie unseren Erfassungsbogen ausgefüllt haben, können Sie uns diesen zusammen mit weiteren Unterlagen zusenden.

Für einen Verbrauchsausweis sind dies Angaben zum Heizenergieverbrauch und des Stromverbrauchs der letzten drei Abrechnungsjahre.

Für einen Bedarfsausweis übermitteln Sie uns idealerweise Bauzeichnungen, Fotos und/oder ggf. ein Exposés.

Wir werten ihre Unterlagen aus und melden uns mit unserem Angebot und einem ungefähren Bearbeitungszeitpunkt.

3) Energieausweis erhalten

Nach Beauftragung erstellen unsere Energieeffizienz-Experten Ihren Energieausweis.

Das sagen unsere Kunden

Noch Fragen?

Was kostet ein Energieausweis?

Der Preis eines Energieausweises variiert je nach Art. Die Erstellung eines Bedarfsausweises ist in der Regel aufwändiger als die eines Verbrauchsausweises. Das liegt daran, dass der Bedarfsausweis auf einer theoretischen Kalkulation basiert, die die Haustechnik und Bauweise des Gebäudes (Dach, Heizung, Fenster, Wände) berücksichtigt. Auch die Nutzung des Gebäudes spielt eine Rolle (Wohngebäude/Nichtwohngebäude/Mischgebäude)

Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus kostet ein Verbrauchsausweis bei uns ca. 150 €, ein Bedarfsausweis hingegen bieten wir Ihnen ab ca. 250 € an. Ein konkretes Angebot erhalten Sie von uns auf Anfrage.

Für eine

Kann man ein Haus ohne Energieausweis verkaufen?

Nein. Wenn Eigentümer eine Immobilie ohne Energieausweis oder mit fehlerhaften Angaben verkaufen, droht ihnen ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro

Dürfen Energieausweise auch für einzelne Wohnungen ausgestellt werden?

Nein. Nach § 79 Absatz 2 GEG werden Energieausweise für ganze Gebäude ausgestellt. Für Teile von Gebäuden werden sie nur dann erstellt, wenn es sich um ein gemischt genutztes Gebäude handelt und die Gebäudeteile nach § 106 GEG getrennt behandelt werden müssen. In diesem Fall wird zwischen „Nichtwohngebäude“ und „Wohngebäude“ unterschieden, nicht nach einzelnen Wohnungen.

Gilt die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises auch beim Verkauf oder der Vermietung von denkmalgeschützten Gebäuden?

Denkmalgeschützte Gebäude sind bei Verkauf und Vermietung von der Energieausweispflicht ausgenommen, gemäß § 79 Absatz 4 Satz 2 GEG.
Der Begriff „Baudenkmal“ ist in § 3 Absatz 1 Nummer 3 GEG definiert als ein Gebäude oder eine Gruppe von Gebäuden, die nach Landesrecht geschützt sind. Somit ist ein Gebäude, das Teil eines denkmalgeschützten Ensembles ist, ebenfalls von der Energieausweispflicht bei Verkauf oder Vermietung befreit.

Alle Antworten auf häufig gestellte Fragen rundum das Thema individueller Sanierungsfahrplan und Förderung finden Sie in unserem FAQ-Bereich!

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Anja Ahrens erwartet Ihren Anruf und organisiert den Termin für die erste Ortsbesichtigung.

Anja Ahrens
Tel.: 05561 /927314-0
Mail:info@sv-cortnum.de



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