Mit Sachverstand herangehen
Per Definition ist der Sachverständige eine unabhängige integre Person, die auf einem oder mehreren bestimmten Gebieten über besondere Sachkunde sowie Erfahrung verfügt. Der Sachverständige trifft aufgrund eines Auftrages allgemeingültige Aussagen über einen ihm vorgelegten oder von ihm festgehaltenen Sachverhalt. Er besitzt ebenfalls die Fähigkeit, die Beurteilung dieses Sachverhaltes in Wort und Schrift nachvollziehbar darzustellen.
Unsere Sachverständigentätigkeit umfasst folgende Leistungen:
- Bewertung von Versicherungsschäden (Leitungswasser-, Sturm-, Feuer- und Elementarschäden)
- Wertermittlung bebauter und unbebauter Grundstücke sowie grundstücksgleicher Rechte
- Begutachtung von Bauschäden und Baumängeln
- Immobiliencheck